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Lieber Pferdefreund,
wir würden uns freuen, Dich als neues Mitglied in unserem Verein begrüßen zu dürfen.
Einige grundlegende Regeln zur Benutzung des Reitgeländes und der Teilnahme am Vereinstraining:

Benutzung des Reitgeländes

Nutzung der Reitanlage

  • Reithalle: kann das ganze Jahr über benutzt werden, außer vor bzw. nach Veranstaltungen
  • Turnierplatz: (Platz direkt neben der Halle) ist außerhalb der Turniere grundsätzlich gesperrt.
  • Abreiteplatz: (Platz zwischen Dressurviereck und Halle) kann zum Reiten und Fahren benutzt werden.
  • Springplatz: (Sandplatz neben Dressurviereck) kann außerhalb des Springunterrichts immer benutzt werden
  • Fahrplatz: (Platz parallel zur Straße Richtung Dorf) kann zum Reiten und Fahren benutzt werden
  • Fahrhindernisplatz: (Turnierparkplatz) kann zum Reiten und Fahren benutzt werden
  • Sind Plätze oder bestimmte Bereiche durch Flatterband abgesperrt, dürfen Sie nicht genutzt werden!
  • Longiert werden darf nur in der Halle (siehe Reitbahnordnung), auf dem Springplatz oder und auf dem Fahrhindernisplatz (Wiese hinter dem Dressurviereck. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Standort beim Longieren immer wieder verändert wird, um die Plätze zu schonen.
  • Stangen, Pylonen oder sonstiges Hindernismaterial: sind nach Gebrauch generell sofort wegzuräumen.
  • Jeder aktive Reiter wird für den Hufschlagdienst eintragen

Teilnahme am Vereinstraining

Freispringen
Für eine einmalige, jährliche Entrichtung der Trainingsgebühr (Höhe siehe Beitragsliste) können alle angebotenen Unterrichtsstunden besucht werden. Dies jedoch nur nach Absprache mit dem jeweiligen Reitlehrer und nach Leistungsstand.

Angeboten werden momentan:

  • Montags Dressur
  • Dienstags Kindertraining
  • Mittwochs Fahrtraining (in den Sommermonaten)
  • Donnerstags Springen
  • Freitags Jugend- und Freizeitreiter-Training
  • Longenunterricht für Kinder

Während des offiziellen Vereinstrainings ist die Halle für den allgemeinen Reitbetrieb gesperrt.
Unterricht darf neben den beauftragten Trainern nur erteilen, wer im Verein als aktives Mitglied geführt wird. Kommt ein Fremdtrainer und unterrichtet auf unserer Anlage, muss er aktives Mitglied im Verein sein. (Aufnahmegebühr und Arbeitsstunden entfallen). Bei privatem Reitunterricht kann die Halle durch andere Vereinsmitglieder parallel genutzt werden, eine Sperrung ist nicht zulässig.

Es besteht die Möglichkeit über den Verein eine Fremdreiterversicherung über die „ARAG“ abzuschließen. Jahresbeitrag ca. 23,- €.

Es gilt auf allen Plätzen und in der Halle die Reitbahnordnung (siehe Aushang in der Reithalle oder Download im Internet).

Der Verein hat eine eigene Internetseite, die laufend aktualisiert wird. Unter www.rfv-ottenheim.de gibt es immer die neuesten Nachrichten, Infos und Bilder sowie Vorankündigungen und Informationen der Vorstandschaft. In diesem Zusammenhang erhalten alle eingetragenen Mitglieder einen wöchentlichen Newsletter. Dieser informiert über wichtige Vereinsereignisse, Ankündigungen der Vorstandschaft, Arbeitseinsätze und sportliche Erfolge.

Stand: Dezember 2014

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Beitrittserklaerung_datenschutz.pdf)Sepalastschriftmandat[Lastschriftmandat für die Abbuchung]548 KB
Diese Datei herunterladen (Beitrittserklaerung_neu_datenschutz.pdf)Beitrittsformular[Aufnahmeformular und die wichtigsten Informationen über die Mitlgiedschaft]169 KB
Diese Datei herunterladen (reitbahnordnung.pdf)Reitbahn- und Hallenordnung[Die Regeln zur richtigen Nutzung der Anlage]37 KB
Diese Datei herunterladen (Satzung Reit- und Fahrverein Ottenheim.pdf)Vereinssatzung Stand 2017[Die aktuell gültige Satzung des Vereins]232 KB
Diese Datei herunterladen (stunden.pdf)Stundennachweis (Stundenzettel)[Nachweisformular über geleistete Arbeitsstunden]6 KB
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